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Hygieneplan

Mitarbeiter eines Heilwesenbetriebes müssen Vorgaben des Gesetzgebers und des Robert Koch-Instituts zur Hygiene ebenso beachten wie Praxisbetreiber selbst.


In den letzten Jahren nahm ihre Bedeutung jedoch aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse entscheidend zu, was sich insbesondere durch die 2001 und 2006 durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Empfehlungen zur Medizinprodukteaufbereitung und Infektionsprävention in der Zahnheilkunde niederschlug. Das Erstwerk aus dem Jahr 2001 wurde mittlerweile durch eine inhaltlich entsprechende neue Aufbereitungsempfehlung Ende 2012 ersetzt.

Parallel hierzu gab es gesetzliche Reformen, die zu Änderungen des Medizinproduktesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung führten und damit die Instrumentenaufbereitung auch in der Zahnarztpraxis wesentlich beeinflussten.

Die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben kann im Rahmen von Praxisbegehungen kontrolliert werden. Derartige Praxisbegehungen können sowohl nach dem Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsämter als auch durch die Bezirksregierungen nach dem Medizinproduktegesetz durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

 

Labordienstleistungen im Bereich Hygienemonitoring

Die ZÄK-NR Service GmbH bietet Labordienstleistungen wie Wasserproben und mikrobiologische Proben sowie Restproteinbestimmungen an. Nähere Informationen, ebenso wie weitere Anbieter von periodischen Leistungs- und Qualitätskontrollen, sind für Mitglieder im Handbuch der Zahnärztekammer Nordrhein unter dem Punkt 1.1 (Checklisten -> Adressen) zu finden (Achtung: vorherige Anmeldung im Portal erforderlich).


Weitere Informationen

Hygieneplan und -leitfaden

Der Hygieneplan einer Praxis ist eine gesetzliche Verpflichtung und bildet das Kernstück der Praxishygiene.

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Informationen zum Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft, es soll eine Übertragung der Infektionskrankheit verhindern.

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RKI-Empfehlungen

Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien zu Präventionsmaßnahmen heraus.

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Kontakt

Wissenschaftlicher Dienst

02131 / 53119 209

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