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BuS-Dienst

Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Zahnarztpraxis. In diesem Zusammenhang ge­winnt das Thema des Arbeitsschutzes auch in der Zahnmedizin zunehmend an Bedeu­tung.


Als Praxisinhaberin und Praxisinhaber sind Sie zur Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis gesetzlich verpflichtet.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz hat die Zahnärztekammer Nordrhein die fachkundige Stelle BuS-Dienst geschaffen. Als offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Zahnärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern die alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) an.

Bei der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung – auch Alternative Betreuung, Unternehmermodell oder eben BuS-Betreuung genannt – werden die Praxisinhaber/-innen durch Sicherheitsingenieure der Zahnärztekammer Nordrhein geschult.

Im Rahmen einer speziell auf die Bedürfnisse der zahnärztlichen Praxis abgestimmten Schulung erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Arbeitsschutz, damit Sie die Organisation des Arbeitsschutzes in der Praxis selbst in die Hand nehmen können.

Es wird detailliert vermittelt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen zu veranlassen sowie welche Maßnahmen umzusetzen sind und wie die Dokumentation zu erfolgen hat. Die fachkundige Stelle BuS-Dienst steht beratend zur Seite; als weitere Unterstützung erhalten Praxisinhaber/-innen von uns umfangreiches Informationsmaterial der BGW zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter/innen.


Weitere Informationen

BuS-Dienst: Angebot und Kosten

Das Angebot des BuS-Dienstes der Zahnärztekammer Nordrhein besteht aus verschiedenen Elementen.

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Kontakt

Jan Hefer, M.Sc.

Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit

02131 / 53119 389