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FAQ: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

Stand: 19. März 2026

FAQs zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Diese FAQs beantworten zentrale Fragen zur Gebührenvereinbarung, zu Steigerungsfaktoren und zur Rechnungslegung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie zeigen, wann Vereinbarungen nötig sind, wie Steigerungssätze angewendet werden und welche Angaben in der Rechnung erforderlich sind – für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen.

Nein. Eine Berechnung unterhalb des 1,0-fachen Steigerungsfaktors ist nicht möglich.

Ab dem 2,4-fachen Gebührensatz muss der Zahnarzt in seiner Rechnung eine kurze Begründung für die entsprechende Leistung angeben.

Es muss eine erhöhte Schwierigkeit, ein erhöhter Zeitaufwand oder ein besonderer Umstand beim Ausführen der Leistung vorliegen, um einen Steigerungsfaktor über dem 2,3-fachen Gebührensatz in Ansatz zu bringen.