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Probleme in der Ausbildung: Der Güteausschuss

Stehen Abmahnung oder Kündigungen im Raum, kann der Güteausschuss der Zahnärztekammer Nordrhein eingeschaltet werden.


Nicht immer läuft es in der Ausbildung reibungslos. Am besten lassen sich Unstimmigkeiten in einem vertrauensvollen Gespräch zwischen Ausbilder und Auszubildendem lösen. Doch wenn auch das nicht funktioniert oder bereits eine Abmahnung oder Kündigung im Raum stehen, können sich Ausbilder und Auszubildende an die Mitarbeitenden der Ausbildungsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein wenden, die Ihnen Hilfestellungen geben und gegebenenfalls auch zwischen den Parteien vermitteln.

Sollten eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen sein, die Sie für unrechtmäßig halten, muss vor einer Auseinandersetzung vor Gericht  zwingend zuerst eine Klärung durch den Güteausschuss der Zahnärztekammer Nordrhein erfolgen. Der Ausschuss setzt sich aus einem Zahnarzt, einer ZFA und einem Juristen zusammen und versucht im Rahmen einer Güteverhandlung eine Einigung zwischen Ausbilder und Auszubildendem zu finden. Nur wenn diese Verhandlung erfolglos bleibt, können Sie oder Ihr Auszubildender weitere rechtliche Schritte einleiten.

Um den Güteausschuss einzuschalten, ist ein formloser schriftlicher Antrag notwendig. Diesen können Sie per Mail an

chemnitzer@zaek-nr.de

oder postalisch an

Zahnärztekammer Nordrhein
Güteausschuss
Postfach 21 02 55
41428 Neuss

senden.

Nach Eingang des Antrags werden sich die Mitarbeitenden der Verwaltung an Ausbilder und Auszubildende wenden, um einerseits die Gegenseite über den Widerspruch zu der erfolgten Abmahnung beziehungsweise Kündigung und andererseits beide Parteien über einen Termin zur Güteverhandlung zu informieren. An der Güteverhandlung nehmen sowohl die Mitglieder des Güteausschusses als auch Ausbilder und Auszubildende und/oder jeweils ein Vertreter teil.

Nachdem beide Parteien ihre Stellungnahmen zum Sachverhalt vorgetragen haben, werden die Mitglieder des Güteausschusses eine Empfehlung für eine Einigung aussprechen. Stimmen Ausbilder und Auszubildende der Empfehlung zu, wird dies schriftlich festgehalten und das Verfahren ist beendet. Andernfalls erhalten beide Seiten eine schriftliche Mitteilung über das Scheitern der Güteverhandlung und können anschließend gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.

Die Güteverhandlung ist sowohl für Ausbildende als auch Ausbilder kostenlos.

Kontakt

Ausbildung ZFA

02131 / 53119 204

ausbildung@zaek-nr.de

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