Hinweise zur Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung sowie zu Vorgaben für Ausbildungsverträge und allgemeine rechtliche Aspekte.
Als Ausbilder sorgen Sie dafür, dass die Kollegenschaft auch in Zukunft noch auf genügend qualifizierte Fachkräfte in den Zahnarztpraxen zählen kann. Die Ausbildung junger Menschen ist jedoch auch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Hier erfahren Sie alles zu Ausbildungsverträgen, rechtlichen Fragen sowie der Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung, damit Sie für die Ausbildung gewappnet sind.
Seit 2017 wirbt die Zahnärztekammer Nordrhein mit einer Online-Kampagne um neue Auszubildende.
Mehr erfahrenDer Delegationsrahmen wurde vom Vorstand der Bundeszahnärztekammer im Juli 2021 das letzte Mal überprüft.
Mehr erfahrenDie Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Langzeitpraktikum und hilft jungen Menschen bei der Vorbereitung auf eine Ausbildung.
Mehr erfahrenRechtliche Voraussetzungen, Vergütungsempfehlungen, Urlaubstage und weitere Informationen zum Ausbildungsvertrag.
Mehr erfahrenFür Auszubildende, die vor 2022 ihre Ausbildung begonnen haben, gilt noch die alte Ausbildungsordnung.
Mehr erfahrenÄnderungen ergeben sich vor allem bei den Berufsfeldpositionen sowie bei der Durchführung der Abschlussprüfung.
Mehr erfahrenStehen Abmahnung oder Kündigung im Raum, kann der Güteausschuss der Zahnärztekammer Nordrhein eingeschaltet werden.
Mehr erfahrenHier finden Sie Servicebeiträge zu rechtlichen Themen, aber auch Personalführung, damit die Arbeit mit ihren Azubis zum Erfolg wird.
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