[…] dieser Wei- terbildung sordnung nicht ermächtig t wa ren, die W eiterbildung aber dieser W eiterbildung sordnung entspricht. Seite 14 v on 15 Stand: Septem ber 2003 Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Seite 15 von 15 Stand: September 2003 7. Abschnitt Schlussvorschriften § 19 Anerkennungen und Ermächtigungen von Kammern außerhalb Nordrhein-Westfalens Die von anderen zuständigen […]
Datei herunterladen[…] dieser Wei- terbildung sordnung nicht ermächtig t wa ren, die W eiterbildung aber dieser W eiterbildung sordnung entspricht. Seite 14 v on 15 Stand: Septem ber 2003 Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Seite 15 von 15 Stand: September 2003 7. Abschnitt Schlussvorschriften § 19 Anerkennungen und Ermächtigungen von Kammern außerhalb Nordrhein-Westfalens Die von anderen zuständigen […]
Datei herunterladen[…] ein wich - tiges Thema an, das weit über das Tref fen hinaus viele der Anwesenden in nächster Zeit beschäf tigen wird: Nach - dem die Muster weiterbildungsordnung der BZÄK auf der Bundesversammlung im November mit dem Schwerpunkt Qualität ssteigerung verabschiedet wurde, steht ab 2025 die Überarbeitung der Weiterbildungsordnung der ZÄK Nord - rhein […]
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[…] Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens: „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen“. Es dürfen mehrere Gebietsbezeichnungen nebeneinander geführt werden. Die Weiterbildungszeit für die Fachbereiche Kieferorthopädie und Oralchirurgie beträgt nach Vorgabe der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein jeweils drei Jahre. Die Weiterbildung muss kontinuierlich erfolgen. Die Anerkennung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ wird aufgrund eines Zeugnisses über das Bestehen der […]
Artikel lesen[…] Akademie für öffentliches Ge - sundheitswesen ausgestellt werden, wird durch die Zahnärztekammer Nordrhein eine Anerken - nung der Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen" gemäß § 17 der Weiterbildungsordnung ausgesprochen. Zwei Anträge gingen hierzu im Jahr 2015 ein. Weiterbildung Die Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fach - zahnärztin für Kieferorthopädie und zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie basiert auf der […]
Datei herunterladen[…] geprägt durch Gerichtsverfahren, die gegen Kammerange - hörige wegen berufsrechtswidriger Berufsbezeichnungen bzw. berufsrechtswidriger Praxis - bezeichnungen geführt wurden. Es wurden Gebietsbezeichnungen ausgewiesen, obwohl eine Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Auch beworbene, nicht existente Gebietsbezeichnungen waren zum Teil Gegenstand dieser Ver - fahren. In einem dieser Verfahren wurde ein Antrag auf Erlass […]
Datei herunterladen[…] der Staat , in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde - Angabe der berufsrechtlichen Regelungen (Zahnheilkundegeset z (ZHG)), Gebührenordnung für Zahnärz te (GOZ), Heilberufsgeset z NRW, Berufsordnung und Weiterbildungsordnung der Zahnärz tekammer Nordrhein). Verlinkungen prüfen Die berufsrechtlichen Regelungen müssen dabei durch Verlinkungen leicht zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, auf die vom Bun […]
Datei herunterladen[…] Zulassung zum Prüfungsgespräch wurde von Seiten der Zahn- ärztekammer Nordrhein abgelehnt, weil eine kontinuierliche dreijährige Weiterbildung nicht dargelegt und nachgewiesen wurde und demzu- folge die Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein nicht vorlagen. Nach hiesiger Auffassung fehlten Nachweise ei- ner hauptberuflichen, praktischen kieferortho- pädischen Tätigkeit in Form einer akademischen Ausbildung in einem Krankenhaus im […]
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[…] Als Service finden Sie nachfolgend die direkten Links auf diese Dokumente. Zahnheilkundegesetz (ZHG): https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/BJNR002210952.html Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Gebuehrenordnung_fuer_Zahnaerzte_2012.pdf Heilberufsgesetz NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000065 Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein: https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Berufsordnung_der_ZAEK_NR.pdf Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein: https://zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/Weiterbildungsordnung_der_ZAEK_NR.pdf Die vollständigen Informationen zu den notwendigen Angaben im Impressum einer Praxiswebseite und zur Impressumspflicht in sozialen Netzwerken werden aktuell überarbeitet und sind […]
Artikel lesen[…] Personalien Kurse von Holm, Ricketts, Gugino, Hasund und Andrews er- wähnt. Durch seine ausgewiesene fachliche Kompetenz und menschliche Ausstrahlung, in harmonischer Kooperation mit seiner Frau, erwarb sich die Praxis in der Domstadt einen exzel- lenten Ruf. Die Praxistätigkeit endete am 31. März 1998, nach 36 Jahren. Diese curricularen Lebensdaten spiegeln aber nur einen Teil der außergewöhnlichen Persönlichkeit des Jubilars wider. Neben der praktischen Kieferorthopädie war Dr. Jansen jahr- zehntelang mit unermüdlicher Schaffenskraft in der Standes- und Berufspolitik tätig. 1965 wurde er in den exklusiven Gutachterkreis um Dr. Dr. Borg- mann (Hamburg) aufgenommen, dessen Aufgabe darin bestand, jeden Kassenbehandlungsantrag zu prüfen. 1973 trat er dem Fachzahnarztberufungsausschuss bei. Mit Einführung der neuen kieferorthopädischen Prüfungsordnung im Jahre 1979 wurde er Mitglied des Prüfungsausschusses Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Nordrhein, bis 1985 in der Besetzung mit Prof. Dr. C. W. Schwarze, Dr. J. Burkhardt, Dr. W. Jansen. Anschließend gehörte er diesem Gremium in der eingangs erwähnten Konstellation bis 2006 an. Es liegt mir am Herzen, an einige Details zu erinnern, die diese vielen Jahre Ausschusstätigkeit geprägt haben: In dem Zeit- raum 1985 bis 2006 tagte das Gremium annähernd 400-mal und es fanden über 1.400 Prüfungsgespräche statt. Darüber hinaus wurden die vielfältigsten Anfragen der Kammer bezüglich der Weiterbildungsordnung (Ermächtigung zur Weiterbildung, Anerkennung ausländischer Weiterbildungsstätten, Status der Weiterbildungspraxen u. v. m.) diskutiert und beschieden. Gerade in diesem Kontext konnte Dr. Jansen durch seinen fach- lichen Sachverstand, seine reiche klinische Erfahrung, aber auch durch sein profundes berufspolitisches Insiderwissen wesentlich zur jeweiligen Entscheidungsfindung beitragen. Unvergessen ist mir auch das Ritual zum Auftakt jeder Sitzung: Es fand eine kulinarische Stärkung statt, für die Jansens Ehefrau mit einer besonders schmackhaften Rezeptur gesorgt hatte. Es sei hier nur so viel verraten, dass es sich um gebratene „Klöß- chen" handelte, mit Senf als Zutat. Die intensive 21-jährige Zusammenarbeit, das stete Ringen um Objektivität und Ausgewogenheit hatten ein Team „wie aus einem Guss" geformt, das sowohl die fachlichen Kenntnisse der Kandidaten als auch die menschliche Seite stets zu würdigen suchte. Leider musste Dr. Jansen auf Beschluss der Zahnärzte-kammer 2006 den Ausschuss verlassen. Meine nachdrückliche Intervention beim Vorstand, dieses bewährte und gewachsene Gremium nicht auseinanderzureißen, blieb erfolglos. Dr. Jan- sens fortgeschrittenes Alter und die niedergelegte Praxistätig- keit wurden als formale Entscheidungsmotive angeführt. Dr. Posselt und ich haben den Ausschuss in neuer Besetzung bis zu meiner Emeritierung 2010 fortgeführt. Der Vollständigkeit halber sollen zusätzliche ehrenamtliche Aktivitäten des Jubilars kurz aufgeführt werden: – 1977 bis 2001 Referent für Kieferorthopädie der Zahnärzte- kammer Nordrhein […]
Datei herunterladen[…] Dr. Rainer Zierl, Mitglied des Vorstands, zuständig für die Patientenberatung und Weiterbildung. Was gibt es Interessantes in der Praxisführung, wie geht es mit der Oralchirurgie und der Weiterbildungsordnung wei - ter? Dies waren Themen, die an diesem Abend intensiv dis - kutiert wurden. Kooperation und Kommunikation, das sind die beiden we - sentlichen Dinge, […]
Datei herunterladen[…] Tätigkeit als Weiterbildungsassistent/in zur Vorlage bei der Zahnärztekammer Nordrhein Hiermit bestätige/n ich/wir, dass Frau/Herr ______________________________________________________________ __________ seit dem ___________________ bis voraussichtlich zum ___________________ in unserer Praxis/Klinik als Weiterbil dungsassistent/in im Fachgebiet Mund -Kiefer - Gesichtschirurgie nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein tätig ist. Eine Weiterbildungsbefugnis durch die Ärztekammer Nordrhein liegt vor. ____________________________________ (Datum, Unterschrift, Stempel)
Datei herunterladen[…] besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. OVG Nordrhein -Westfalen, Beschluss vom 16. September 2014 - 13 A 63 6/12, juris Rn. 65 f; § 1 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsordnung). Die Fachzahnarztbezeichnungen stellen zugleich eine Orientierungshilfe für die an einer Behandlung interessierten Patienten bei der Auswahl eines geeigneten Zahnarztes dar. Wie ausgeführt (Rn. 28) verfügt der […]
Datei herunterladen[…] bereits zuvor eine Weiterbildungsermächtigung be- standen hatte. Acht Anträge zur erstma - ligen Erteilung einer Weiterbildungser - mächtigung wurden positiv beschieden. Eine Aktualisierung und Anpassung der bestehenden Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein steht pers - pektivisch an. DR. MED. DENT. RAINER ZIERL Mitglied des Vorstands Patientenberatung, Gutachterwesen, Weiterbildung WEITERBILDUNG PRAXISFÜHRUNG ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN JAHRESBERICHT 2023 19 […]
Datei herunterladen[…] 11 Abs. 1 der Wahlordnung nachfolgende Angaben machen. Es ist darauf zu achten, dass es sich bei der Bezeichnung nach § 33 HeilBerG um eine nach der Weiterbildungsordnung zulässige Bezeichnu ng handelt. Lfd. Nr . Familienname Vorname Privat anschrift Berufsbezeichnung (Zahnarzt) oder Be- zeichnung nach § 33 HeilBerG ( Bezeich- nung nach Weiterbil- dungsordnung/ […]
Datei herunterladen[…] 11 Abs. 1 der Wahlordnung nachfolgende Angaben machen. Es ist darauf zu achten, dass es sich bei der Bezeichnung nach § 33 HeilBerG um eine nach der Weiterbildungsordnung zulässige Bezeichnu ng handelt. Lfd. Nr . Familienname Vorname Privat anschrift Berufsbezeichnung (Zahnarzt) oder Be- zeichnung nach § 33 HeilBerG ( Bezeich- nung nach Weiterbil- dungsordnung/ […]
Datei herunterladen[…] Angabe • ihres Namens, Vornamens und ihrer privaten Anschrift sowie • der Berufsbezeichnung oder einer Bezeichn ung nach § 33 des Heilberufsgesetzes (dies meint eine nach der Weiterbildungsordnung zulässige Bezeichnung) und • Art und Ort der Berufsausübung aufzuführen. 5. Voraussetzungen Bewerberin / Bewerber (Wählbarkeit) Ein Kammermitglied kann nur in dem Wahlkreis gewählt werden, in […]
Datei herunterladen[…] An- gabe ihres Familien namens, Vornamens und ihrer privaten Anschrift sowie der Be rufsbezeich nung oder einer Bezeichnung nach § 33 des Heilberufsgesetzes (d.h. eine nach der Weiterbildungsordnung zuläs- sige Bezeichnung) sowie Art und Ort der Berufs ausübung genannt sein müssen. Die Zahnärztekammer Nordrhein sieht insoweit die Angabe der privaten Anschrift der Bewerberinnen und […]
Datei herunterladen[…] Nordrhein Auch die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK) ist eine öffentliche Einrichtung und übernimmt die Normensetzungs- und Aufsichtsfunktion für ihre Mitglieder. Sie ist dafür zuständig, die Be- rufs- und Weiterbildungsordnung festzulegen und überprüft, ob die Mitglieder ihre berufli- chen Verpflichtungen einhalten. Wichtig zu wissen: Alle Zahnärzte, die in Nordrhein arbei- ten oder dort wohnen, sind Mitglieder […]
Datei herunterladen[…] Angaben im Rahmen der Anbieterkennung gehören unter anderem die einschlägigen be- rufsrechtlichen Regelungen – in Nordrhein: Zahnheilkundegesetz (ZHG), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG), Berufsordnung und Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein. Dabei ist dem Internetnutzer ein Zugang zu diesen Regelungen aufzuzeigen, z.B. durch konkrete Verlinkung auf die jeweilige Seite des einzelnen Gesetzes oder Ordnung. […]
Datei herunterladen[…] die Berufsordnung, e) die Fürsorge - und Versorgungseinrichtungen, f) die Schlichtungsordnung, g) den Haushaltsplan, h) die Einsetzung von Ausschüssen gemäß § 15 und § 17, i) die Weiterbildungsordnung, j) die Gebührenordnung, 2. die Wahl a) des Präsidenten und Vizepräsidenten, b) des Kammervorstandes, c) der Mitglieder der Ausschüsse gemäß § 15 und § 17, d) […]
Datei herunterladen[…] einem besonders wichtigen Gemein- schaftsgut (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 2014 – 13 A 636/12, juris Rn. 65 f; § 1 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsordnung). Die Fachzahnarztbezeichnungen stel- len zugleich eine Orientierungshilfe für die an einer Behandlung interessierten Patienten bei der Auswahl eines geeigneten Zahnarztes dar. Wie ausgeführt (Rn. 28) verfügt […]
Datei herunterladen[…] Aachener Mitglied des Prüfungsausschusses, Dr. Peter Wüllenweber, vervollständigten aufgrund von unaufschiebbaren Verpflichtungen erst etwas später die Runde. Neben aktuellen, die KFO betreffenden standespolitischen The- men war die Weiterbildungsordnung ein zentraler Punkt in der fast vierstündigen Diskussion. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des kieferorthopädischen Be- rufsbilds wurden Ideen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der […]
Datei herunterladen[…] auf die Sammlung der einschlägigen Rechtsvorschrift en – in Nord- rhein das Zahnheilkundegesetz (ZHG), die Gebührenordnung für Zah närzte (GOZ), das Heilberufsgesetz NRW, die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein – verändert. Diese Sammlung finden Sie nun unter dem Link https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-beruf-wissen/ rechtsvorschriften. Sofern Sie im Rahmen Ihres Impressums zur Angabe der einschlägigen Rechtsv […]
Datei herunterladen[…] ein vereinfachtes Formular zu erfassen, auszuwerten und, wenn gewünscht, die Meldenden zu beraten. Musber-Weiberbildungsordnun7g 2016 Mit Beschluss der Bundesversammlung vom 19. November 2016 wurde die überarbeitete Muster- Weiterbildungsordnung der Bundes- zahnärztekammer vom 29. Juni 2012 verabschiedet. Anpassun- gen an europarechtliche Bestimmungen machten die Überarbeitung maßgeblich notwendig. Das überarbeitete Dokument steht ab sofort unter www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/fort-und-weiterbildung.html […]
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