Zahnärztekammer wehrt sich gegen Panikmache der Krankenkassen

Düsseldorf, 30.06.2011 – „Wir halten es für mehr als unverantwortlich, die Menschen bei der Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte mit falschen und irreführenden Zahlen zu verunsichern", erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Zahnarzt und Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Der 51-Jährige wehrt sich damit ausdrücklich gegen die Panikmache der Krankenkassen, die bei der Neuregelung für zahnmedizinische Leistungen von einer Kostenexplosion und Intransparenz zulasten der Versicherten sprechen.

„Qualität und medizinischer Fortschritt kosten Geld – auch in der Zahnmedizin. Nach 23 Jahren war es an der Zeit, die Leistungsbewertungen, wenn auch nur moderat, anzupassen und neu zu regeln. Letztendlich sprechen die Experten des Bundesgesundheitsministeriums von einer Erhöhung um 2,05 Euro pro Patient und pro Jahr“, erläutert Dr. Hans Werner Timmers, GOZ-Experte der Zahnärztekammer Nordrhein, die notwendige Anpassung.

So geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass durch die Neuregelung keine merklichen Auswirkungen für die Patienten zu erwarten sind. „Zumal wir damit auch weiterhin den Anspruch eines jeden Patienten auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin erhalten, egal ob privat oder gesetzlich versichert“, betont Dr. Hausweiler und bezieht sich auf die anerkannt europaweit hohen Standards in der deutschen Zahnmedizin.

Kontakt:

Susanne Paprotny, Ressortleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel. 02 11 / 52 60 5-22, E-Mail: presseif20@zaek-nrif20.de

 

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